Im Prozess gegen einen 68-jährigen Mediziner hat ein gerichtlicher Sachverständiger einen möglichen Zusammenhang zwischen einer Kräuterinfusion und dem Tod eines Patienten aufgezeigt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Arzt fahrlässige Tötung sowie Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor.
Nach Angaben des Experten für Pharmakologie und Toxikologie führte die intravenös verabreichte Katzenkralle-Infusion mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Überempfindlichkeitsreaktion. Hautrötungen und Druckgefühle in der Brust, die der Patient unmittelbar nach der Behandlung verspürt haben soll, würden auf eine solche Reaktion hindeuten.
Risiko durch pflanzliche Wirkstoffe
Der Sachverständige betonte, dass bei pflanzlichen Inhaltsstoffen das Risiko für allergische oder überempfindliche Reaktionen erhöht sein könne. Eine solche Reaktion könne auch dann auftreten, wenn ein Patient die gleiche Behandlung zuvor bereits mehrfach ohne Probleme erhalten habe.
Schwebstoffe als zusätzliche Gefahr
Laut Gutachten könnten außerdem Schwebstoffe in den selbst hergestellten Essenzen das Risiko für Embolien und Blutgerinnsel erhöht haben. Untersuchungen ergaben, dass die verwendeten Lösungen nicht vollständig klar waren und in Kunststoffflaschen mit Kochsalzlösung gelagert wurden.
Verteidigung weist Vorwürfe zurück
Die Verteidigung bestreitet einen direkten Zusammenhang zwischen der Infusion und dem Tod des Patienten. Der Mann habe an mehreren Vorerkrankungen gelitten, weshalb ein Herzinfarkt jederzeit möglich gewesen sei. Zudem gebe es keinen eindeutigen medizinischen Beweis für eine allergische Reaktion oder einen anaphylaktischen Schock.
Weitere Gutachter und Zeugen erwartet
In den kommenden Verhandlungstagen sollen weitere Sachverständige und Zeugen angehört werden. Mit einem Urteil wird erst nach Abschluss der Beweisaufnahme gerechnet. Für den Angeklagten gilt bis dahin die Unschuldsvermutung.











