Ein österreichisches Gericht hat ein Burkini-Verbot in einem Hotel im Salzburger Land als diskriminierend eingestuft. Der Fall sorgt für politische Diskussionen, da die Debatte über muslimische Kleidung und religiöse Freiheit in Europa weiterhin kontrovers geführt wird.
Das Landesgericht Salzburg entschied, dass ein Hotel im Wintersportort St. Johann im Pongau zwei muslimische Frauen aus Österreich benachteiligt hatte, nachdem ihnen das Tragen eines Burkinis im Wellness- und Badebereich untersagt worden war.
Hotel begründete Verbot mit Hygiene-Bedenken
Der Streit begann im vergangenen Jahr, als die beiden Frauen nach einem Konflikt mit der Hotelleitung Beschwerde einreichten. Der Hotelmanager hatte argumentiert, dass ein Burkini aus hygienischen Gründen problematisch sei und andere Gäste sich dadurch unwohl fühlen könnten.
Die zuständigen Behörden verhängten daraufhin im Februar eine Geldstrafe von 100 Euro gegen das Hotel. Der Betreiber legte dagegen Berufung ein, scheiterte jedoch vor Gericht.
Ende Juni bestätigte das Gericht die Entscheidung und verpflichtete das Hotel zusätzlich zur Zahlung von 20 Euro Verfahrenskosten.
Gericht: Burkinis bestehen aus denselben Materialien wie andere Badebekleidung
Das Gericht wies die Argumentation des Hotels zurück. Die Begründung, ein Burkini sei unhygienisch, sei nicht nachvollziehbar, da die Ganzkörper-Badebekleidung aus denselben Materialien wie herkömmliche Bademode bestehe. Zudem hätten regelmäßige Kontrollen der Wasserqualität keine Auffälligkeiten ergeben.
Der zuständige Richter betonte jedoch, dass das Urteil keinen allgemeinen Präzedenzfall für ganz Österreich darstelle. Eine indirekte Benachteiligung könne unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin rechtlich zulässig sein.
Burkini bleibt in Österreich grundsätzlich erlaubt
In Österreich gibt es kein allgemeines Verbot religiöser Kleidung für Frauen und Mädchen über 14 Jahren. Lediglich das Verhüllen des Gesichts im öffentlichen Raum ist gesetzlich verboten, wodurch das Tragen von Burka und Niqab eingeschränkt wird.
Da ein Burkini lediglich den Körper bedeckt und Gesicht, Hände sowie Füße frei lässt, fällt er nicht unter diese Regelung.
Debatte über Burkini-Verbot in Europa
Der Burkini ist in mehreren europäischen Ländern immer wieder Gegenstand politischer Diskussionen. Besonders in Frankreich sorgten Verbotsversuche an Mittelmeerstränden im Jahr 2016 für Aufsehen. Mehrere regionale Verbote wurden später von Gerichten aufgehoben.
Auch in anderen europäischen Ländern gibt es Einschränkungen für Gesichtsschleier wie Burka und Niqab.
Urteil sorgt für Diskussionen in Österreich
Die Entscheidung aus Salzburg wird als wichtiges Signal für die Diskussion über Gleichbehandlung, Religionsfreiheit und Diskriminierung bewertet. Gleichzeitig dürfte die Debatte über religiöse Kleidung im öffentlichen Raum in Österreich weitergeführt werden.










